AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BESTELLUNG VON LEISTUNGEN UND WARENEINKAUF

I. Begriffsbestimmung, Geltungsbereich, Auftragserteilung

1. Die Begriffe „Auftrag, Auftragnehmer und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
2. Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, der zustande gekommene Vertrag/Buchung im eigenen Namen für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung oder im fremden Namen für fremde Rechnung abschließt.
3. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich.
4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit der Auftragnehmer sie schriftlich anerkannt hat.
5. Der Auftrag muss an Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft unverzüglich schriftlich bestätigt werden, spätestens nach fünf Werktagen. Danach hat Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft das Recht, den jeweils optionierten Koch anderweitig zu verbuchen. Gleiches gilt für eine mögliche reservierte oder optionierte Location.
6. Soweit Manuela Ferling Management Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, Technik, zusätzlichem Personal, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & „Co“..

II. Termine, Lieferfristen, Erfüllungsort
1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Erfüllungsort wird innerhalb der Buchungsbestätigung festgelegt bzw. zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber rechtzeitig festgelegt.

III. Auftragsumfang
Der im Auftragsschreiben festgelegte Leistungsumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden vergütet, wenn sie produktionstechnisch bedingt sind. Alternative Lösungen gehören zum Lieferumfang, wenn diese vorher schriftlich mitgeteilt wurden. Hierzu gehört ebenso, dass Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft die Rechte besitzt, einen anderen vergleichbaren Koch zu senden, sofern der gebuchte Koch durch Krankheit und/oder anderen schwer wiegenden Gründen verhindert ist bzw. aus Gründen, die Kochende Leidenschaft/Manuela Ferling nicht zu beeinflussen hat. Die Änderung des Koches wird zuvor rechtzeitig mitgeteilt.

IV. Gewährleistung, Nachbesserung
1. Lieferungen, Entwürfe und anderweitige schriftlich fixierte Vereinbarungen, die sich auf Vorschläge von Menüs, Einzelgerichten, Foodstyling und Rezepten beziehen, müssen die gestellte Aufgabe lösen, ggf. den zur Verfügung gestellten Vorlagen und erteilten Weisungen entsprechen.
2. Gelten Menüvorschläge als angenommen, werden diese durch die von der Agentur vertretenen Köche/Konditoren/Fleischer/Sommeliers/Personen in deren Stil umgesetzt.

V. Mängelrügen, Reklamationen
Mängelrügen und Reklamationen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdecken schriftlich mitgeteilt werden.

VI. Kochkurse
Kochkursgutscheine, die nicht innerhalb von 12 Monaten eingelöst wurden, verfallen. Bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl (im Üblichen 10 Teilnehmer) ist Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft berechtigt, den Kochkurs abzusagen, bzw. einen anderen Termin vorzuschlagen.

VII. Rechnung, Preise, Zahlung, Stornobedingungen, außerordentliche Kündigung, Anfahrt, Freigabe
1. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist bei Veranstaltungen die Rechnung 14 Tage VOR dem Veranstaltungstermin zu begleichen. Der Kunde akzeptiert bei verzögerter Zahlung eine Gebühr von € 15,00 pro Zahlungserinnerung. Das gilt auch für Zahlungserinnerungen per Fax oder E-Mail.
2. Der vereinbarte Preis ist bindend für die vereinbarte Leistung. Fordert der Auftraggeber nach Auftragserteilung – z.B. durch Änderungs- und Ergänzungswünsche – eine Leistung, die einen Mehraufwand des Auftragnehmers bedingt, hat dieser einen Anspruch auf besondere Vergütung.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Bei Stornierung einer Veranstaltung/Buchung/Kochkurs/Kochbuchung durch den Auftraggeber berechnen wir ab rechtsgültigem Abschluss des Vertrages bis 6 Arbeitstage vor Veranstaltungstermin 50% der vereinbarten Honorare als Vertragsstrafe und zur Abgeltung bisher erbrachter Leistungen und Aufwendungen. Bei einer Stornierung ab 5 Arbeitstagen vor Veranstaltungstermin werden 100% der vereinbarten Honorare zur Zahlung fällig. Soweit der Kunde im Einzelnen nachweist, dass im konkreten Fall ein angemessener Betrag als Vertragsstrafe und zur Abgeltung bisher gemachter Aufwendungen wesentlich niedriger ist als die hier pauschal angesetzten Beträge (§ 308 Nr. 6 BGB), wird der ermittelte angemessene Betrag zur Bemessung der Vertragsstrafe zu Grunde gelegt. Von vorgenannten Regelungen unberührt bleiben die Rechte auf Ersatz des Vertrauensschadens aus § 122 BGB.
5. Das Recht der außerordentlichen Kündigung steht Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
6. Sofern nicht anders vereinbart, werden bei der Anreise mit dem eigenen Pkw mit 0,58 € pro gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Ansonsten gilt hier eine generelle Kostenerstattung mit 0,58 € je km zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bei Anreise mit größeren Fahrzeugen wie Bulli, Transporter usw. berechnen wir 1,25 Euro pro gefahrenem km zzgl. Gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Freigabe: Der Kunde akzeptiert mit der Buchung, dass alle Materialien/Texte im Hinblick auf die Buchung zuvor mit Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft abgestimmt werden müssen und zur Freigabe vorgelegt werden müssen.
8. Grundsätzlich ist es dem Kunden untersagt, mit den TV Präsenzen des jeweiligen Koches zu werben und/oder diese im Rahmen einer Veranstaltung zu verwenden, egal in welcher Art und Weise.
9. Der Veranstalter verpflichtet sich, die fällig werdenden Gebühren für die Künstlersozialkasse (KSK) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend abzuführen und hält die Künstler/Agentur von etwaigen Forderungen frei. Der Nachweis (bzw. Abgabe-Nummer) über den abgeführten Beitrag an die KSK ist nach Ablauf des Kalenderjahres an das Manuela Ferling Management in 32547 BAD OEYNHAUSEN zu senden. Sofern GEMA Gebühren anfallen, ist der Kunde/Veranstalter ebenso verantwortlich, diese entsprechend zu bezahlen.

VIII. Geheimhaltung
1. Alle dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdende Informationen und Unterlagen ebenso wie die in Auftrag gegebenen Werbemittel sind – auch nach Beendigung des Auftrags – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt. Der Auftraggeber darf Exemplare der vertraglichen Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft zu eigenen Werbezwecken verwenden.
2. Der Auftraggeber hat diese Geheimhaltungsverpflichtung seinen mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern, Unterlieferanten, Models usw. schriftlich aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist.

IX. Übertragbarkeit der Rechte
Die Rechte des Auftragnehmers aus dem Auftrag, insbesondere der Vergütungsanspruch, können nicht abgetreten werden.

X. Aufträge im Namen des Werbungstreibenden
Der Auftrag ist auch dann über die Agentur abzuwickeln, wenn diese den Auftrag im fremden Namen erteilt hat. In diesem Fall haftet die Agentur weder für die Vertragserfüllung des Auftraggebers noch für dessen Bonität, die sie nicht prüft.

XI. Eigentumsrecht und Urheberschutz
1. Alle Leistungen von Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft darf der Kunde die Leistungen von Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
2. Für die Nutzung von Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Manuela Ferling Management /Kochende Leidenschaft erforderlich. Dafür steht Manuela Ferling Management/Kochende Leidenschaft und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

XII. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist Köln.
2. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.